Ist die Streitwertvereinbarung mit Turbo-Scheidung.de zulässig?

Wir halten dies für zulässig. Die Wertfestsetzung wird letztlich verbindlich das Familiengericht vornehmen. Bei streitigen Scheidungen wird der 3-fache Nettoverdienst ohne Abschlag die Regel sein.

Bei einvernehmlichen und damit unstreitigen Scheidungen kann u.E. ein Abschlag von 25 % auf den Normalstreitwert gut begründet werden. Wir werden diese Begründung mit der Scheidungsklage einreichen.

Ist nur eine einvernehmliche Scheidung möglich?

Wir übernehmen natürlich auch in problematischen Familiensachen und Streitfällen die anwaltliche Vertretung eines der Ehepartner zu den gesetzlichen Gebühren.

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