Impressum

Berufsständische Regelungen: Berufsordnung, Beschlüsse der 3. Sitzung
der 2. Satzungsversammlung (In-Kraft-Treten 1.5.2002), Fachanwaltsordnung,
Bundesrechtsanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, Neufassung
der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
ab 1. 11. 2001, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte
in Deutschland
(EuRAG) v. 9. 3. 2000 (BGBl. I S. 182), Law Implementing the Directives of
the European Community pertaining to the professional law regulating the legal
profession. Sämtliche berufsständischen Regelungen sind im Volltext
über die Bundesrechtsanwaltskammer zu finden.
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Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, der im gerichtlichen Verfahren auch Streitwert genannt wird und rechtsverbindlich nur vom Gericht festgesetzt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns erhobenen Gebühren für Aufträge bis zum 30.06.2004 ausschließlich nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) berechnet werden. Für unbedingte Aufträge ab dem 01.07.2004 gilt das RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz). Die einzelnen Gebühren sind bei uns nicht günstiger als bei anderen Anwälten. Wir erheben auch keine anderen Gebühren als andere Rechtsanwälte. Wir beschränken uns bei der Gebührenerhebung aber auf das absolut notwendige Maß der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Dies kann im Einzelfall (Ehescheidung, Inkasso) zu Gebührenersparnissen führen. Einzelheiten entnehmen Sie den entsprechenden Unterseiten.